1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Luma Group GmbH gegenüber Kunden, Auftraggebern und Interessenten, soweit keine abweichenden individuellen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
Die Luma Group GmbH erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Immobilienverkauf, Immobilienbewertung, Beratung, Innenausbau, Trockenbau, Bodenlegen, Spachtelarbeiten, Installationsarbeiten, Renovierung, Sanierung sowie ausgewählte Modernisierungsleistungen.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote der Luma Group GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Unterzeichnung eines Angebots, individuelle Vereinbarung oder durch Beginn der Leistungsausführung nach vorheriger Abstimmung zustande.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Maklervertrag, der Projektbeschreibung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer vorherigen Abstimmung und können zu einer Anpassung von Kosten, Terminen und Ausführungsfristen führen.
4. Immobilienvermittlung
Maklerleistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung. Die Höhe, Fälligkeit und Voraussetzungen einer Maklerprovision richten sich nach dem jeweiligen Maklervertrag oder einer gesonderten Vereinbarung.
Ein Provisionsanspruch entsteht, soweit die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind und der Hauptvertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung durch die Luma Group GmbH zustande kommt.
5. Immobilienbewertung und Beratung
Immobilienbewertungen und Einschätzungen erfolgen auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen, Objektunterlagen, Besichtigungsergebnisse und marktbezogenen Erfahrungswerte.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich bei Bewertungen und Einschätzungen nicht um ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten.
6. Handwerkliche Leistungen, Renovierung und Sanierung
Handwerkliche Leistungen werden nach dem vereinbarten Leistungsumfang, den örtlichen Gegebenheiten und den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die für die Leistung erforderlichen Zugänge, Unterlagen, Freigaben und Voraussetzungen rechtzeitig bereitgestellt werden.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung, verspätete Freigaben oder unvollständige Informationen entstehen, können zu Terminverschiebungen und Mehrkosten führen.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
9. Termine und Ausführungsfristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe, Witterungseinflüsse, fehlende Vorleistungen oder nachträgliche Änderungswünsche verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
10. Abnahme handwerklicher Leistungen
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen erfolgt, soweit erforderlich, eine gemeinsame Abnahme. Offensichtliche Mängel sind dabei unverzüglich anzuzeigen.
Wird die Abnahme ohne berechtigten Grund verweigert oder nutzt der Auftraggeber die Leistung bereits bestimmungsgemäß, kann die Leistung als abgenommen gelten.
11. Gewährleistung und Mängel
Für gesetzliche Gewährleistungsrechte gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Bei berechtigten Mängeln erhält die Luma Group GmbH zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung.
12. Haftung
Die Luma Group GmbH haftet für Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Luma Group GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
13. Widerrufsrecht bei Verbrauchern
Soweit dem Kunden als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, wird hierüber gesondert informiert. Eine gesonderte Widerrufsbelehrung geht diesen AGB vor.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Luma Group GmbH.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.